Mediation

  • Drucken
Einige Worte zur Mediation
 
Mediation wird im (griechischen) Gesetz 3898/2010 als „das, unabhängig von seiner Benennung, strukturierte Verfahren, in dem zwei oder mehrere an einer Streitigkeit Beteiligte freiwillig versuchen mithilfe des Mediators diese Streitigkeit durch eine Vereinbarung beizulegen“ definiert. Indem sich die Beteiligten den Bestimmungen des obigen Gesetzes unterwerfen, nehmen sie ein beiderseits akzeptiertes Verfahren in Anspruch, in dem sie, unterstützt von einem speziell ausgebildeten, unparteiischen und unabhängigen Dritten, Verhandlungen führen, um zu Lösungen zu gelangen, die ihren Interessen am besten entsprechen. Im Fall des positiven Ausgangs dieser „unterstützten“ Verhandlungen wird ihre Vereinbarung in einem Protokoll festgeschrieben, welches in einen vollstreckbaren Titel umgewandelt und im In- und Ausland vollstreckt werden kann.