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    “Vertraulichkeit und Neutralität„
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    “Urteilsvermögen und zügige
    Streitbeilegung„
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    “Kreativität und
    Interessensausgleich„
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    “Effektivität und Stringenz„

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Login für Schiedsrichter / Mediatoren

Schiedsgerichtsbarkeit

Einige Worte über die Schiedsgerichtsbarkeit
 
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine alternative Form der Streitbeilegung als Form der „rechtlichen Selbstregulierung“, welche die Beschleunigung der Justizgewährung abzielt und den beteiligten Parteien die Möglichkeit gibt, Initiativen zu ergreifen und das Verfahren ihren Bedürfnissen anzupassen. Die Parteien können durch Vereinbarung einen auf den jeweiligen Streitgegenstand spezialisierten Schiedsrichter auswählen, den Ort und die Sprache des Schiedsverfahrens bestimmen, sowie das auf den Rechtsstreit anwendbare materielle Recht wählen. Es handelt sich daher bei der Schiedsgerichtsbarkeit um eine vertraglich ausgewähltes Verfahren das zur Lösung der Rechtsstreitigkeit vor einem privaten Gericht führt, statt diese Rechtsstreitigkeit vor ordentliches Gericht zu bringen. Das Schiedsgericht erlässt am Ende des Schiedsverfahrens einen verbindlichen Schiedsspruch, der rechtskräftig und vollstreckbar ist, genauso wie eine Entscheidung der staatlichen Gerichte. Vorbehaltlich der Einhaltung der Regeln, die ein faires Verfahren gewährleisten, sowie gegenteiliger Parteivereinbarungen, sind die Schiedsrichter nicht an die Regeln der Zivilprozessordnung gebunden. Sie können eine Entscheidung treffen, ohne an Regeln des materiellen Rechts gebunden zu sein, allerdings mit Ausnahme der Regeln die zum Ordre Public gehören.